Cansano Care

Search
Close this search box.
Cansano Care

Auf Knopfdruck behandeln

Unkompliziert & Professionell

Jederzeit behandlen wann & wo Sie wollen.¹

Werden Sie KooperationsÄrzt:In

Ihre Vorteile

Arbeiten Sie mit uns als Arzt oder Ärztin zusammen und helfen Sie die Lebensqualität von Patient:innen zu verbessern

Teil des Fortschritts sein

In Deutschland gibt es aktuell noch nicht genügend Ärzte, die eine Cannabistherapie für ihre Patienten anbieten – diese Lücke wollen wir helfen zu schließen

Keine Verpflichtung Keine fixen Kosten

Selbst gewählte Sprechstundenzeiten.

Keine komplizierte Software

Sie benötigen lediglich einen Computer, eine Kamera und Wifi, um Cansano Care zu nutzen.

Jederzeit behandeln. Volle Flexibilität.

Sie entscheiden, wann und wie viel Sie behandeln möchten.

Unser Hauptziel bei Cansano Care ist es, möglichst vielen Patient:innen zu einer verbesserten Lebensqualität zu verhelfen. Um dieses Ziel zu erreichen, bieten wir eine umfassende, patientenorientierte Platform für Ärzte an. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir den Zugang zu einer kompetenten und patientenorientierten Therapie mit medizinischem Cannabis  erleichtern. 

So einfach beginnen Sie

Registrieren Sie sich kostenlos und unverbindlich.

Melden Sie sich innerhalb weniger Minuten kostenlos und unverbindlich auf unserer Plattform an. Ihre Angaben werden sicher an unser Team übertragen.

Erstellung Ihres Accounts

Wir richten Ihren Account innerhalb weniger Minuten ein. Sobald wir Ihre Verifizierung überprüft haben, steht die Plattform für Sie bereit, wo Sie mit einem Testpatienten einen Probelauf durchführen können. 

Ihre erste Behandlung

Nachdem Sie den Probelauf abgeschlossen haben, können Sie Ihre erste Online-Behandlung durchführen. Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, falls Sie weitere Unterstützung benötigen.

Alternative Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel

FAQs

Der rechtliche Rahmen für die Telemedizin ist § 7 Abs. 4 der Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä”).

“Ärztinnen und Ärzte beraten und behandeln Patienten im persönlichen Kontakt. Dabei dürfen sie Kommunikationsmedien unterstützend einsetzen. Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Telekommunikationsmedien ist im Einzelfall zulässig, wenn dies medizinisch vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt, insbesondere durch die Art und Weise der Diagnostik, Beratung, Behandlung und Dokumentation, gewahrt bleibt und der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Telekommunikationsmedien aufgeklärt wird.”

In § 7 Abs. 4 der MBO-Ä, Arbeitsübersetzung

Der § 7 Abs.. 4 MBO-Ä wurde nach und nach von fast allen Landesärztekammern in Deutschland wörtlich oder sinngemäß in ihre Berufsordnungen für Ärzte (BO-Ä) übernommen.
Zu beachten ist, dass nur noch die Landesärztekammer Brandenburg an einem strikten Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung festhält (§ 7 Abs. 4 BO-Ä Brandenburg).

Eine ausschließliche Fernbehandlung sowie eine Erstkonsultation des Patienten ohne vorherigen physischen Kontakt und ohne Anwesenheit eines Arztes ist grundsätzlich zulässig.
Voraussetzung der ausschließlichen Fernbehandlung und Verordnungen:

Die Anwendung der ausschließlichen Fernbehandlung muss im Einzelfall geprüft werden und ist eine Frage des allgemeinen Sorgfaltsmaßstabs, der nach § 630 lit. a Abs. 2 BGB zu beantworten ist. Nach dieser Vorschrift muss die ärztliche Behandlung nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgen. Die ärztliche Sorgfaltspflicht ist zusätzlich in § 2 Abs. 2 und 3 sowie § 11 MBO-Ä enthalten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) erwähnt ausdrücklich die Leitlinien medizinischer Fachgesellschaften sowie die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses nach §§ 92, 136 Sozialgesetzbuch (Fünftes Buch, SGB V) zur Bestimmung der anerkannten fachlichen Standards.
Bitte beachten Sie auch, dass der Arzt den Patienten über die Besonderheiten, die sich aus der Fernbehandlung ergeben, informieren muss. Dies bedeutet, dass der Arzt den Patienten darüber aufklären muss, dass eine ausschließliche Fernbehandlung nur zulässig ist, solange und soweit ein direkter persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient zur Diagnosestellung nicht erforderlich ist. Der Patient muss wissen, dass die Fernbehandlung jederzeit unterbrochen oder abgebrochen werden kann. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn die Internetverbindung zu langsam ist und der Arzt deshalb den Patienten nicht angemessen verstehen oder untersuchen kann.
Soweit die Anforderungen an die Sicherung der Behandlungsqualität in § 7 Abs. 4 Satz 3 MBO-Ä eingehalten werden, ist die Verschreibung von Arzneimitteln durch Telemedizin zulässig.
Im Jahr 2019 wurde § 48 des Arzneimittelgesetzes (AMG) dahingehend geändert. Zuvor war geregelt, dass die Abgabe von Arzneimitteln durch den jeweiligen Apotheker nur dann erfolgen darf, wenn ein direkter körperlicher Kontakt zwischen dem Arzt und dem Patienten, dem das Arzneimittel verordnet wurde, stattgefunden hat.

Jetzt beitreten

Treten Sie noch heute unserer Plattform bei und entdecken Sie die Zukunft der Gesundheitsversorgung mit Cansano Care!

¹ Im Rahmen der berufsrechtlichen Vorschriften.
In der Regel entsprechen die auf Cansano Care angebotenen Behandlungsfälle den allgemein anerkannten fachlichen Standards für die Online-Behandlung. Die endgültige Beurteilung einer Patientenanfrage wird jedoch individuell von dem behandelnden Arzt vorgenommen.